Um für den Ernstfall vorzusorgen gilt es drei Vollmachten zu beachten:
1. Die Vorsorgevollmacht
In ausgewählten Angelegenheiten wie Gesundheit, Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt, Wohnen, Behörden, Gericht und Vermögen können Sie eine Vertrauensperson auswählen, die Sie bei Krankheit oder nach einem Unfall vertritt. Ein vom Gericht angeordneter Betreuer wird so vermieden. Auch bei Geschäftsunfähigkeit bleibt die Vollmacht in Kraft.
2. Die Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer zum Betreuer ernannt wird, falls Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie können ebenfalls Personen ausschließen und Wünsche zur Betreuung äußern.
3. Die Patientenverfügung
Mittels der Patientenverfügung können Sie Wünsche zur Behandlung, lebenserhaltenden Maßnahmen, Organspende und Sterbebegleitung äußern.
Neben den Vollmachten ist die Niederschrift eines Testaments sehr sinnvoll.